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Wir informieren ca. 6-10 mal pro Jahr über aktuelle Entwicklungen im Tourismus.
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Erfüllt Ihre Hotel-Website bereits die Barrierefreiheits-Pflicht? Wir zeigen auf, worauf es ankommt.
Die Gastfreundschaft eines Hotels manifestiert sich heute nicht mehr nur an der Rezeption oder im Restaurant. Sie beginnt bereits online – beim ersten Besuch der Website, bei der Suche nach Informationen oder während des Buchungsprozesses.
Unter digitaler Barrierefreiheit wird die Gestaltung von Websites und digitalen Diensten verstanden, die deren Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Menschen mit unterschiedlichsten Fähigkeiten gewährleistet. Dies umfasst Aspekte wie die Kompatibilität mit Screenreadern für Personen mit Sehbeeinträchtigungen, die Bereitstellung von Untertiteln für audiovisuelle Inhalte oder die einfache Navigation mittels Tastatur. Eine barrierefreie Gestaltung führt in der Regel auch zu einer Verbesserung des Nutzererlebnisses für die gesamte Nutzerschaft.
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Mit diesem Gesetz werden EU-Richtlinien in nationales Recht überführt, wodurch die Barrierefreiheit für eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen, einschliesslich Websites und E-Commerce-Dienste, verpflichtend wird.
Für Hotelbetriebe bietet die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit die Möglichkeit, eine breitere Zielgruppe zu erschliessen und das Potenzial zur Gewinnung weiterer Gäste zu erhöhen. Ein optimiertes Nutzererlebnis kann sich zudem positiv auf die Konversionsraten auswirken. Darüber hinaus wird durch eine barrierefreie Online-Präsenz ein positives Unternehmensimage gefördert. Ein entscheidender Aspekt sind jedoch die sich ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen.
Der Geltungsbereich des BFSG erstreckt sich wahrscheinlich auf eine Vielzahl von Hotelbetrieben. In den Anwendungsbereich fallen in der Regel Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiter und einem Umsatz über 2 Millionen, die digitale Dienstleistungen anbieten, die explizit im Gesetz genannt werden – wozu typischerweise auch Hotel-Websites mit einer Online-Buchungsfunktionen zählen.
Obwohl optisch oft viel Wert auf aufwendiges Design gelegt wird, werden die zugrundeliegende HTML-Struktur und eine gute Usability sehr häufig vernachlässigt. Die Priorisierung auf die Fassade erweist sich in der Folge für die betroffenen Hoteliers als erhebliche Hürde im Bestreben, die Website nachträglich (weitgehend) barrierefrei zu gestalten. Eine barrierefreie Website muss unter anderem berücksichtigen:
Für die Gestaltung und Umsetzung von Hotel-Websites bedeutet das, dass Barrierefreiheit nicht als nachträgliche technische Anforderung verstanden wird, sondern als integraler Bestandteil des Designprozesses von Anfang an.
Das von uns entwickelte „Hotelfolio“ System ist eine führende Lösung für Hotel-Websites made in Tirol. Wir entwickeln den Code täglich weiter stark orientiert an den Standards nach WCAG 2.1 AA. Zwar ist die absolute Einhaltung aller 50 Kriterien ein anspruchsvolles Idealziel, doch mit Hotelfolio bieten wir Hotels eine Basis, die darauf abzielt, ein sehr hohes Niveau an Barrierefreiheit zu erreichen. Damit unterstützen wir Sie bestmöglich bei der Erfüllung der BFSG-Anforderungen und minimieren potenzielle Risiken – dank unserer Expertise als spezialisierte Anbieter.