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    Barrierefreie Hotel-Websites

    Erfüllt Ihre Hotel-Website bereits die Barrierefreiheits-Pflicht? Wir zeigen auf, worauf es ankommt.

    Die Gastfreundschaft eines Hotels manifestiert sich heute nicht mehr nur an der Rezeption oder im Restaurant. Sie beginnt bereits online – beim ersten Besuch der Website, bei der Suche nach Informationen oder während des Buchungsprozesses.

    Das Konzept der digitalen Barrierefreiheit

    Unter digitaler Barrierefreiheit wird die Gestaltung von Websites und digitalen Diensten verstanden, die deren Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Menschen mit unterschiedlichsten Fähigkeiten gewährleistet. Dies umfasst Aspekte wie die Kompatibilität mit Screenreadern für Personen mit Sehbeeinträchtigungen, die Bereitstellung von Untertiteln für audiovisuelle Inhalte oder die einfache Navigation mittels Tastatur. Eine barrierefreie Gestaltung führt in der Regel auch zu einer Verbesserung des Nutzererlebnisses für die gesamte Nutzerschaft.

    Der Stichtag: 28. Juni 2025 und das BFSG

    Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Mit diesem Gesetz werden EU-Richtlinien in nationales Recht überführt, wodurch die Barrierefreiheit für eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen, einschliesslich Websites und E-Commerce-Dienste, verpflichtend wird.

    Die Relevanz für den Hotelbetrieb

    Für Hotelbetriebe bietet die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit die Möglichkeit, eine breitere Zielgruppe zu erschliessen und das Potenzial zur Gewinnung weiterer Gäste zu erhöhen. Ein optimiertes Nutzererlebnis kann sich zudem positiv auf die Konversionsraten auswirken. Darüber hinaus wird durch eine barrierefreie Online-Präsenz ein positives Unternehmensimage gefördert. Ein entscheidender Aspekt sind jedoch die sich ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen.

    Der Geltungsbereich des BFSG erstreckt sich wahrscheinlich auf eine Vielzahl von Hotelbetrieben. In den Anwendungsbereich fallen in der Regel Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiter und einem Umsatz über 2 Millionen, die digitale Dienstleistungen anbieten, die explizit im Gesetz genannt werden – wozu typischerweise auch Hotel-Websites mit einer Online-Buchungsfunktionen zählen.

    5 Punkte, die eine barrierefreie Hotel Website kennzeichnen

    Obwohl optisch oft viel Wert auf aufwendiges Design gelegt wird, werden die zugrundeliegende HTML-Struktur und eine gute Usability sehr häufig vernachlässigt. Die Priorisierung auf die Fassade erweist sich in der Folge für die betroffenen Hoteliers als erhebliche Hürde im Bestreben, die Website nachträglich (weitgehend) barrierefrei zu gestalten. Eine barrierefreie Website muss unter anderem berücksichtigen:

    • Alt-Texte für Bilder: Relevante Bilder haben Textbeschreibungen für Screenreader.
    • Ausreichender Kontrast: Texte sind gut vom Hintergrund unterscheidbar.
    • Tastatur-Bedienung: Die gesamte Website muss auch ohne Maus nutzbar sein.
    • Klare Struktur & Links: Logische Überschriften; Links verständlich benannt.
    • Saubere Technik (HTML/Sprache): Semantisch korrekter Code für Assistenztechnologien.

    Für die Gestaltung und Umsetzung von Hotel-Websites bedeutet das, dass Barrierefreiheit nicht als nachträgliche technische Anforderung verstanden wird, sondern als integraler Bestandteil des Designprozesses von Anfang an.

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